Wenn Fruchtzucker krank macht
Fructose-Intoleranz
Wird zur Abklärung einer Fructose-Intoleranz ein H2-Atemtest verordnet, so findet dieser zu einem festgelegten Termin Morgens oder am frühen Vormittag statt. Der Patient darf mindestens 12 Stunden vor Untersuchungsbeginn keine Nahrung zu sich genommen haben, er muss also vollkommen nüchtern sein.
Es sollte am Vorabend keine schwere Mahlzeit zu sich nehmen und darf sich am Morgen nicht die Zähne putzen, rauchen oder Kaugummi kauen. Auch Zwiebeln oder Knoblauch können das Messergebnis verfälschen und sind auch für den Vortag bereits verboten. Vor dem H2-Atemtest auf keinen Fall essen, rauchen oder Zähne putzen, ansonsten liefert das Verfahren keine aussagefähigen Erkenntnisse.
Die Untersuchung beginnt mit der Feststellung eines „Nüchternwerts": Hierzu bläst der Patient seinen Atem - ähnlich wie bei einem polizeilichen Alkoholtest - in ein elektrochemisches Messgerät, dass zur Feststellung des Wasserstoffgehaltes in der Atemluft dient. Der dadurch ermittelte Wert sollte 10 ppm nicht übersteigen, da ansonsten kein zuverlässiger Vergleichswert für die nachfolgenden Messungen vorliegt.
Hat man entgegen der Anweisung durch Nahrungsaufnahme, Rauchen oder durch Putzen der Zähne den Nüchternwert auf über 10 ppm verändert, so muss man damit rechnen, mit einem neuen Untersuchungstermin nach Hause geschickt zu werden. Leseprobe aus:
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